{"id":7203,"date":"2026-02-11T15:39:18","date_gmt":"2026-02-11T14:39:18","guid":{"rendered":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/?page_id=7203"},"modified":"2026-02-11T15:52:33","modified_gmt":"2026-02-11T14:52:33","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<div class=\"mvk-statuten\" style=\"max-width: 900px; margin: 0 auto;\">\n<style>\n  .mvk-statuten p{margin:0 0 0.7em 0;line-height:1.4;}<br \/>  .mvk-statuten h1,.mvk-statuten h2,.mvk-statuten h3,.mvk-statuten h4{margin:0.2em 0;text-align:center;}<br \/><\/style>\n<h1>STATUTEN<\/h1>\n<h2>des Musikvereines Kilb<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 1<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Name und Sitz des Vereines<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Musikverein Kilb<\/p>\n<p>und hat seinen Sitz in der Marktgemeinde Kilb, Kindergartenstra\u00dfe 11, Pol. Bezirk Melk.<\/p>\n<p>Er geh\u00f6rt dem N\u00d6 Blasmusikverband an und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 2<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">T\u00e4tigkeitsbereich, Vereinszweck<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>das Wirken des Vereines erstreckt sich auf das \u00f6sterreichische Bundesgebiet, insbesonders auf das Gebiet der Marktgemeinde Kilb.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit unpolitisch und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">a) die Pflege und Erhaltung der traditionellen \u00f6sterreichischen Blasmusikkultur,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">b) die Pflege der Blasmusik und Bl\u00e4sermusik aller Stilrichtungen und Besetzungen unter Beachtung der nationalen und internationalen Literatur f\u00fcr Blasorchester, Blaskapellen und Bl\u00e4ser- sowie Schlagzeugensembles, sohin die Pflege jeglichen Musizierens, wie Konzert-, Marsch-, Tanz- und Hausmusik sowie die Erhaltung des Brauchtums in der Musik.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt nach seinen Statuten ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke und ist daher ein gemeinn\u00fctziger Verein im Sinne der geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen (\u00a7\u00a7 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung \u2013 BAO). Eventuell nicht im Sinne der \u00a7\u00a7 34ff BAO beg\u00fcnstigte Zwecke sind den beg\u00fcnstigten Zwecken v\u00f6llig untergeordnet und werden h\u00f6chstens im Ausma\u00df von 10% der Gesamtressourcen verfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 3<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">1.) Zur Erlangung des Vereinszweckes sollen folgende Mittel dienen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 1.8em;\">a) Ideelle Mittel:<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">i. geistige und fachliche Ausbildung der Menschen im musikalischen Bereich durch Abhaltung von Ausbildungslehrg\u00e4ngen und Proben,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">ii. Herausgabe von Mitteilungs- und Informationsbl\u00e4ttern,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">iii. Einrichtung eines Notenarchives und einer Fachbibliothek,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">iv. Errichtung von Probenr\u00e4umen und Musikheimen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 1.8em;\">b) Materielle Mittel:<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">i. Einnahmen und Ertr\u00e4gnisse aus eigenen und fremden Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">ii. Beitr\u00e4ge unterst\u00fctzender Mitglieder;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 3.6em;\">iii. Spenden, Sammlungen, Subventionen und sonstige Zuwendungen;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">2.) Mittelverwendung<br \/>\nDie angef\u00fchrten materiellen Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die in den Statuten angef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten und Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines oder ihnen nahestehende Personen d\u00fcrfen keine Verm\u00f6gensvorteile, und au\u00dferhalb des Vereinszweckes bzw. ohne entsprechende Gegenleistung in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten. Bei Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall des beg\u00fcnstigten Zweckes darf das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt, nur f\u00fcr die in der Rechtsgrundlage angef\u00fchrten beg\u00fcnstigten Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Der Verein kann, soweit die materiellen Mittel und der Vereinszweck dies zulassen, Angestellte haben und sich \u00fcberhaupt Dritter bedienen, um den Zweck zu erf\u00fcllen. Auch an Vereinsmitglieder, darin eingeschlossen Vereinsfunktion\u00e4re, kann Entgelt bezahlt werden, sofern dies auf T\u00e4tigkeiten bezogen ist, die \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeiten im engsten Sinn hinausgehen; derartiges Entgelt hat einem Drittvergleich standzuhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 3a:<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Erg\u00e4nzende Bestimmungen zu Beg\u00fcnstigungsw\u00fcrdigkeit iSd \u00a7\u00a7 34 ff BAO und Spendenabsetzbarkeit iSd \u00a7 4a EStG 1988<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Zufallsgewinne d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung der in den Vereinsstatuten festgelegten beg\u00fcnstigten Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe des Vereins treten mit abgabenpflichtigen Betrieben derselben oder \u00e4hnlicher Art nicht in gr\u00f6\u00dferem Umfang, als dies bei Erf\u00fcllung der Vereinszwecke unvermeidbar ist, in Wettbewerb.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die beg\u00fcnstigten Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Der Verein hat seine Aufgaben nach den Kriterien der Gemeinn\u00fctzigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.) Der Verein kann zur Zweckverfolgung Erf\u00fcllungsgehilfen im Sinn des \u00a7 40 Abs. 1 BAO heranziehen. Deren Wirken ist wie eigenes Wirken des Vereins anzusehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.) Der Verein kann teilweise oder zur G\u00e4nze f\u00fcr andere K\u00f6rperschaften als Erf\u00fcllungsgehilfe gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Abs. 1 BAO t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.) Der Verein kann Mittel als Zuwendungen an andere Einrichtungen weitergeben, dies im Ausma\u00df von unter 10% der gesamten Ausgaben oder unter Anwendung des \u00a7 40a Z. 1 BAO an beg\u00fcnstigte Einrichtungen im Sinn des \u00a7 4a Abs. 3 und 6, des \u00a7 4b oder des \u00a7 4c EStG 1988 mit einer entsprechenden Widmung, sofern zumindest ein \u00fcbereinstimmender Organisationszweck besteht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.) Der Verein kann unter Anwendung von \u00a7 40a Z. 2 BAO Lieferungen und Leistungen an andere, gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 34 ff BAO beg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften erbringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.) Der Verein kann im Rahmen von Kooperationen t\u00e4tig werden. Sind nicht alle Kooperationspartner steuerlich beg\u00fcnstigt im Sinn der \u00a7\u00a7 34 ff BAO, muss gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Abs. 3 BAO sowohl der Zweck der Kooperation als auch der Beitrag des Vereins zur Kooperation eine unmittelbare F\u00f6rderung seines beg\u00fcnstigten Zweckes darstellen und es darf zu keinem Mittelabfluss zu einem nicht im Sinne der \u00a7\u00a7 34 ff BAO beg\u00fcnstigten Kooperationspartner kommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>11.) Der Verein ist berechtigt, gemeinn\u00fctzige oder nicht gemeinn\u00fctzige Kapitalgesellschaften zu gr\u00fcnden oder sich an ihnen zu beteiligen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>12.) Der Verein kann Geldmittel gem\u00e4\u00df \u00a7 40b BAO f\u00fcr Preise und Stipendien zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>13.) Der Verein kann gem\u00e4\u00df \u00a7 39 Abs 2 BAO Mittel zur Verm\u00f6gensausstattung an eine privatrechtliche Stiftung, eine vergleichbare Verm\u00f6gensmasse oder einen Verein \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>14.) F\u00fcr den Fall der Spendenbeg\u00fcnstigung: Die in Zusammenhang mit der Verwendung von Spenden stehenden Verwaltungskosten des Vereins betragen ohne Ber\u00fccksichtigung der f\u00fcr die Erf\u00fcllung der \u00dcbermittlungsverpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 8 EStG 1988 anfallenden Kosten h\u00f6chstens 10% der Spendeneinnahmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 4<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Arten der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, unterst\u00fctzende und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>2.) Ordentliche Mitglieder (aktive MusikerInnen und Funktion\u00e4re) sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen, sowie eventuell Eleven (in Ausbildung stehende JungmusikerInnen).<\/p>\n<p>3.) Unterst\u00fctzende Mitglieder sind solche (auch juristische Personen), die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages und sonstiger Leistungen f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>4.) Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 5<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Mitglieder des Vereines k\u00f6nnen alle physischen Personen ohne Unterschied des Geschlechtes oder Berufes sowie juristische Personen werden.<\/p>\n<p>2.) \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern (aus\u00fcbende MusikerInnen und Eleven) entscheidet nach Pr\u00fcfung ihrer musikalischen Eignung der Kapellmeister.<\/p>\n<p>3.) Die Aufnahme von unterst\u00fctzenden Mitgliedern geschieht durch den Vorstand.<\/p>\n<p>4.) Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n<p>5.) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p>\n<p>6.) Vor der Konstituierung des Vereines erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung des Vereines wirksam.<\/p>\n<p>7.) Die Mitgliedschaft wird durch Unterfertigung einer Beitrittserkl\u00e4rung rechtsg\u00fcltig. Das aufgenommene Mitglied kann die Ausfolgung eines Mitgliedsausweises oder einer solchen Best\u00e4tigung verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 6<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit), durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand m\u00fcndlich oder schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigen Gr\u00fcnden ausschlie\u00dfen, besonders wenn dieses trotz Mahnungen gegen die Satzungen oder gegen die Kameradschaft verst\u00f6\u00dft, die Vereinsbeschl\u00fcsse missachtet, das Ansehen oder die Interessen des Vereins sch\u00e4digt oder sich sonst unehrenhaft verh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Auch ein R\u00fcckstand von mindestens 6 Monaten bei der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen kann ein Ausschlie\u00dfungsgrund sein.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand (Ausschuss) mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Absatz 3.) genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) L\u00e4ngstens innerhalb von zwei Wochen nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft ist das Vereinseigentum (Instrumente, Kleidung, Noten usw.) beim Obmann oder beim Kapellmeister abzugeben. Eine \u00dcberschreitung dieser Frist zieht eine Ordnungsstrafe von \u20ac 50,&#8211; nach sich, eine allf\u00e4llige Nichtbefolgung die gerichtliche Ahndung, die nach zweimaliger fruchtloser Mahnung durch den Obmann eingeleitet werden kann. Allenfalls bestehende Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verein sind w\u00e4hrend dieser Zeit ebenfalls zu ordnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 7<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) \u00a0Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen, gegebenenfalls nach den vom Vorstand erstellten Richtlinien bzw. Bedingungen, wobei der Vorstand auch erm\u00e4chtigt ist, auch Mitgliederkategorien zu differenzieren.<\/p>\n<p>Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr Funktionen im Vorstand sind ordentliche Mitglieder nur w\u00e4hlbar, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben; bei den m\u00fcndigen Minderj\u00e4hrigen zwischen 16 und Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit mit 18 ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu achten.<\/p>\n<p>Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die musikalische Leitung in allen musikalischen Bestrebungen tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen, an Proben, Auff\u00fchrungen und Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, hiezu p\u00fcnktlich zu erscheinen, sich kameradschaftlich zu verhalten, das Ansehen des Musikerstandes jederzeit und \u00fcberall zu wahren, und die ihnen vom Verein anvertrauten Musikinstrumente, Noten, Kleidungsst\u00fccke und dergleichen in sauberem und gutem Zustand zu erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Die unterst\u00fctzenden Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 8<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Vereinsorgane<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Organe des Vereines sind die<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">\u2022 Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10),<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">\u2022 der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13),<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">\u2022 die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 14)<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">\u2022 und das Schiedsgericht (\u00a7 15).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Sitzungen aller Organe des Vereines k\u00f6nnen mit physischer Anwesenheit der Mitglieder aber auch mittels virtueller Versammlung oder einer Mischform stattfinden. F\u00fcr die virtuelle Teilnahme muss von jedem Ort aus eine akustische und m\u00f6glichst auch optische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit zur Verf\u00fcgung stehen und die Teilnehmer m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit haben sich zu Wort zu melden und in geeigneter Form an Abstimmungen teilnehmen k\u00f6nnen. Diese Art der Versammlungsgestaltung entscheidet der Obmann\/die Obfrau, im Falle der Generalversammlung der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 9<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Die Generalversammlung<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">1.) Die ordentliche Generalversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Sie muss in den ersten 4 Monaten dieses Jahres abgehalten werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">2.) Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes, auf Beschluss der ordentlichen Generalversammlung, auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer binnen vier Wochen stattzufinden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">3.) Sowohl zu der ordentlichen wie auch der au\u00dferordentlichen Generalversammlung sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per Email (an die vom Mitglied an den Verein bekannt gegebene Email-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">4.) Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin beim Vorstand schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) \u00a0G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung oder einen Antrag auf Vertagung der Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">6.) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder (auch die unterst\u00fctzenden) teilnahmeberechtigt.<\/p>\n<p>Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">7.) Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">8.) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereines ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">9.) Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 10<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Aufgabenkreis der Generalversammlung<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">a) Entgegennahme und Genehmigung der Rechenschaftsberichte und des Rechnungsabschlusses;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">b) Beschlussfassung \u00fcber den Haushalts-Voranschlag;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">d) Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und unterst\u00fctzende Mitglieder;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">f) Entscheidung \u00fcber Berufungen gegen Ausschl\u00fcsse von der Mitgliedschaft;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">g) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">h) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0.0em;\">i) Entgegennahme der Berichte der Rechnungspr\u00fcfer mit Entlastung des Kassiers und des Vorstandes, wenn keine M\u00e4ngel vorliegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 11<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Der Vorstand<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Der Vorstand besteht aus folgenden Funktion\u00e4ren:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">a) dem Obmann und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">b) dem Kapellmeister und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">c) dem Schriftf\u00fchrer und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">d) dem Kassier und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">e) dem Jugendreferenten und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">f) dem Archivar und seinem Stellvertreter,<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">g) dem Medienreferenten sowie<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">h) dem Stabf\u00fchrer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Falls sich die Notwendigkeit ergibt, kann der Vorstand auf Beschluss der Generalversammlung erweitert oder reduziert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Der Vorstand, der von der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird, hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<\/p>\n<p>F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Die Funktionsdauer des Vorstandes dauert 3 Jahre. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Ist auch der Stellvertreter auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes andere Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.) Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.) Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder entheben.<br \/>\nDie Enthebung tritt nur mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers oder eines Nachfolgevorstandes wirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 12<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Aufgabenkreis des Vorstandes<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt als Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann sich f\u00fcr die Aufgabenverteilung und Vereinsaktivit\u00e4ten \u00fcber die Statuten hinaus eine Gesch\u00e4ftsordnung genehmigen, die im Gegensatz zu den Statuten durch Vorstandsbeschluss leicht und rasch auch wieder ge\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In den Wirkungsbereich des Vorstandes fallen insbesonders folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">a) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung unter Beachtung der Aufgaben der Vorstandsmitglieder und unter Einhaltung der gesetzlichen und im Vereinsstatut normierten Pflichten sowie der rechtm\u00e4\u00dfigen Beschl\u00fcsse der zust\u00e4ndigen Vereinsorgane sowie \u00fcberhaupt die Organisation eines geregelten Vereinsbetriebes;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">b) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses (ist gleich Rechnungslegung);<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">c) Vorbereitung der Generalversammlung;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">d) Einberufung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen Generalversammlung;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">e) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">f) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Vereinsmitgliedern;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 0em; padding-left: 40px;\">g) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten bzw Arbeitnehmern sowie Mitarbeitern des Vereines.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 13<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Der Obmann, vertreten und unterst\u00fctzt von seinem Stellvertreter, f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereines und vertritt den Verein nach au\u00dfen. Er f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand und sorgt f\u00fcr die Einhaltung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrfen jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n<p>Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Alle vom Verein ausgehenden Schriftst\u00fccke und schriftlichen Ausfertigungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschrift des Obmannes und des Schriftf\u00fchrers, in Geldangelegenheiten (= bei verm\u00f6genswerten Dispositionen) des Obmannes und des Kassiers, bei musikalischen Angelegenheiten des Obmannes und des Kapellmeisters.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Der Schriftf\u00fchrer hat den Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der verschiedenen Versammlungen und Sitzungen des Vereines.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Der Kassier ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereines verantwortlich.<br \/>\nEr hat unter Beachtung der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung sowie des Vorstandes f\u00fcr die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Nach Ende des Rechnungsjahres hat er eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Verm\u00f6gens\u00fcbersicht zu erstellen, hat \u00fcber Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sowie notwendige Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Im Bereich der Spenden, Sponsoren und Subventionen hat der Kassier nach Kr\u00e4ften zum Vorteil des Vereins mitzuhelfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) Dem Kapellmeister obliegen alle Aufgaben auf rein musikalischem Gebiet. Er leitet die Proben (dabei auch unterst\u00fctzt von aktiven MusikerInnen und sonstigen Referenten) und Auff\u00fchrungen und ist verantwortlich f\u00fcr die musikalische Planung und Durchf\u00fchrung der Jahresarbeit sowie insgesamt f\u00fcr ein sinnvolles musikalisches Vereinsziel. Er f\u00fchrt auch Aufzeichnungen \u00fcber Probenbesuch, Auff\u00fchrungen und Programme oder hat dies durch andere besorgen zu lassen. Weiters ist er f\u00fcr die Meldung der Programme an die AKM verantwortlich. Der Kapellmeister sorgt auch f\u00fcr eine der Kapelle entsprechende Literaturbeschaffung und hat insgesamt eine musikalische Weiterentwicklung sowie Qualit\u00e4tssteigerung im Auge zu behalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.) Der Jugendreferent ist f\u00fcr die Belange der im Verein mitwirkenden JungmusikerInnen zust\u00e4ndig.<br \/>\nEr versucht mit Unterst\u00fctzung des Vorstandes dem Verein die notwendige Zahl von JungmusikerInnen zuzuf\u00fchren und betreut diese. Er ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Ausbildungsst\u00e4tte und Verein. Die Betreuung hat auch das Ablegen von Jungmusiker-Leistungsabzeichen und die \u201eMusik in kleinen Gruppen\u201c bei den JungmusikerInnen zu umfassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.) Der Archivar ist f\u00fcr eine ordentliche und \u00fcbersichtliche Verwaltung des Instrumentariums, der Noten, der Trachten und Uniformen und der sonstigen Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde der Kapelle verantwortlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.) Der Medienreferent hat die Aufgabe, sich selbst\u00e4ndig mit allen Medien ins Einvernehmen zu setzen und nach Ma\u00dfgabe der M\u00f6glichkeiten \u00fcber den Verein zur Information der \u00d6ffentlichkeit zu berichten. Er hat auch die Aufgabe, f\u00fcr eine Zusammenarbeit mit den Medien, besonders Fernsehen, Rundfunk und Presse zu sorgen sowie zur Pr\u00e4sentation des Vereins auch die elektronischen M\u00f6glichkeiten (Internet) zu nutzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.) Der Stabf\u00fchrer zeichnet f\u00fcr die Abwicklung der \u201eMusik in Bewegung\u201c verantwortlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.) Beir\u00e4te sind Vorstandsmitglieder ohne besondere Fachgebiete. Sie k\u00f6nnen vom Vorstand oder in einer allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsordnung allerdings mit speziellen Aufgaben betraut werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>11.) Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes, des Schriftf\u00fchrers, des Kapellmeisters, des Jugendreferenten, des Kassiers und des Archivars ihre Stellvertreter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 14<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Die Rechnungspr\u00fcfer<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Die zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung mit dem Vorstand auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Sie m\u00fcssen unabh\u00e4ngig und unbefangen sein und d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel, besonders nach der vorliegenden Ein- und Ausgabenrechnung. Sie haben der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Die Rechnungspr\u00fcfer*innen haben dem Vorstand und der Generalversammlung zu berichten. Die zust\u00e4ndigen Organe haben die aufgezeigten Gebarungsm\u00e4ngel zu beseitigen und Ma\u00dfnahmen gegen aufgezeigte Gefahren zu treffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.) Stellen die Rechnungspr\u00fcfer fest, dass der Vorstand beharrlich und auf schwerwiegende Weise gegen die ihm obliegende Rechnungslegungspflicht verst\u00f6\u00dft, ohne dass zu erwarten ist, dass im Verein in absehbarer Zeit f\u00fcr Abhilfe gesorgt wird, so haben sie vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen. N\u00f6tigenfalls k\u00f6nnen sie auch selbst eine Generalversammlung einberufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.) Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr Tod, Ablauf der Funktionsperiode, Enthebung und R\u00fccktritt bei den Rechnungspr\u00fcfer die f\u00fcr die Vorstandsmitglieder in den Statuten enthaltenen Bestimmungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 15<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Das Schiedsgericht<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereins-gesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen 7 Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von 7 Tagen w\u00e4hlen die beiden namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidend unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes m\u00fcssen unabh\u00e4ngig und unbefangen sein und d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 16<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Aufl\u00f6sung des Vereines, Wegfall des beg\u00fcnstigten Zwecks<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.) Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung des Vereins nur mit zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. In der Einladung zu dieser Generalversammlung ist in der Tagesordnung auf den Aufl\u00f6sungsbeschuss hinzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.) Diese Generalversammlung hat \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu bestellen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem der Abwickler das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.) Im Falle einer freiwilligen oder beh\u00f6rdlichen Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall ihres bisherigen beg\u00fcnstigten Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Verm\u00f6gen f\u00fcr die in dieser Rechtsgrundlage angef\u00fchrten, gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs 2 EStG 1988 beg\u00fcnstigte Zwecke zu verwenden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 17<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Geschlechtsneutrale Bezeichnung<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit in diesen Statuten personenbezogene Bezeichnungen nur in m\u00e4nnlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 18<\/h3>\n<h4 style=\"font-weight: 600;\">Inkrafttreten<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die vorliegenden Statuten setzen die bisher geltenden und bei der Vereinsbeh\u00f6rde aufliegenden Statuten au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Kilb, am 11.01.2026<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">(Tag der Generalversammlung, in der die<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">ge\u00e4nderten Statuten beschlossen wurden)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">(Matthias Neuhauser) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0(David Grie\u00dfler)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Schriftf\u00fchrer \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Obmann<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STATUTEN des Musikvereines Kilb &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz  [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-7203","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7203","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7203"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7203\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7208,"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7203\/revisions\/7208"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/member.kilb.at\/musikverein\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7203"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}